Wegweiser durch den Fondsgebühren-Dschungel

Investoren haben selten die Kosten einer Fonds-Anlage im Blick, obwohl sie erheblich negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung haben. Wir verschaffen einen Überblick über die verschiedenen Kostenkennziffern - und was sich dahinter verbirgt.

Barbara Claus 31.07.2013
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Es ist ratsam, sich mit den einzelnen Gebührenbestandteilen vertraut zu machen und diese für verschiedene Fonds zu vergleichen, denn höhere Kosten bei einem Fonds bedeuten, dass von vorneherein eine höhere Performance erforderlich ist, um diese zu decken. Im Gegenzug dazu wirken sich unterdurchschnittliche Gebühren direkt positiv auf die Wertentwicklung aus. Morningstar hat diesen Sachverhalt in der Vergangenheit untersucht und nachgewiesen, dass  wie erwartet, die günstigen Fonds im Durchschnitt tatsächlich besser als ihre teuren Pendants abgeschnitten haben. (Weitere Informationen finden Sie hier).

Auf Ebene des Fondsanlegers existieren verschiedene direkte und indirekte Kosten, was einen Vergleich der einzelnen Produkte untereinander schwer macht. Um dem zu begegnen, wurden aggregierte Kennzahlen wie die die TER oder Ongoing Charges (laufende Kosten) etabliert, die einerseits einen einheitlichen Ausweis der Kosten durch die Fondsgesellschaften sicherstellen sollen und andererseits Vergleichbarkeit gewährleisten sollen. Dies ist nur teilweise geglückt, da jeder Kostenbegriff etwas anderes beinhaltet. Damit ist eben keine Vergleichbarkeit gesichert. Zudem sind viele Kostenbestandteile, die für Anleger anfallen, gar nicht erst in den Kennzahlen enthalten.

TER: Total Expense Ratio

Die Total Expense Ratio (TER) ist eine mittlerweile geläufige Kennzahl. Sie existiert bereits länger im angelsächsischen Raum und wurde hierzulande durch die Fondsindustrie vereinheitlicht. Die BVI-TER setzt die Gesamtkosten eines Fonds in das Verhältnis zum Fondsvolumen. Diese Gesamtkosten beinhalten die direkten auf Fondsebene anfallenden Kosten wie beispielsweise die fixe Verwaltungsvergütung, eventuell separate Managervergütungen, Depotbank- und Depotgebühren, Prüfungskosten oder Servicegebühren. Nicht miteingerechnet werden Gebühren für Zielfonds, wie sie in Dachfonds anfallen sowie performanceabhängige Gebühren, die gesondert ausgewiesen werden. Der Vergleich der TERs verschiedener Fonds kann daher hilfreich sein, greift aber insgesamt zu kurz.

Fondsgesellschaften wie beispielsweise UBS, DWS oder AGI gehen dazu über, immer öfter sogenannte "All-in-Fees" in Rechnung zu stellen, die bereits alle auf Fondsebene anfallenden Gebühren berücksichtigen sollen. Die All-in-Fees kommen den TERs der Fonds aufgrund ihrer Ausgestaltung recht nahe, zusätzliche performanceabhängige Gebühren fallen bei diesen Fonds nicht an.

Ongoing Charges

Im Zuge der neuen europäischen Fondsgesetzgebung UCITS IV wurde die Kennzahl „Ongoing Charges“ eingeführt. Sie findet sich in dem neuen Fondsdokument KIID und soll mittelfristig die TER ablösen. Die Ongoing Charges enthalten ebenfalls die auf Fondsebene anfallenden Kosten und ähneln somit der TER stark. Hauptunterschied der Ongoing Charges ist jedoch, dass bei Dachfonds auch die laufenden Kosten der enthaltenen Zielfonds berücksichtigt werden, was Anlegern ein etwas realistischeres Bild der auf Fondsebene anfallenden Kosten vermittelt. Auch die entgangenen Erträge für Wertpapierleihetransaktionen, hier bedienen sich viele Assetmanager zur Hälfte oder mehr an den Erträgen, werden als „Kosten“ miteingerechnet. Transaktionskosten auf Fondsebene, Ausgabeaufschläge und performanceabhängige Gebühren sind jedoch auch hier nicht enthalten.
Daher sollten Anleger vor ihrer Investitionsentscheidung neben den TERs/Ongoing Charges weitere potentielle Kostenquellen untersuchen.

Performanceabhängige Gebühren

Bei vielen Fonds kommen performanceabhängige Gebühren zusätzlich zu den Fixgebühren zum Tragen. Grundsätzlich sind diese per se nichts Schlechtes und können einen Anreiz für Fondsmanager darstellen, eine bessere Performance zu erzielen. In der Praxis sind diese Gebühren jedoch oft zu hoch und/oder nicht im Sinne des Anlegers konzipiert. Investoren sollten daher die Ausgestaltung sorgfältig prüfen. So sollten sich beispielsweise die Fixkosten der Fonds, die eine sogenannte „Performance Fee“ in Rechnung stellen, immer unter denjenigen von Fonds ohne Performance Fee bewegen. Die Ausgestaltung sollte zudem fair sein: Die Gebühr sollte auf die Performance abzüglich der Kosten berechnet werden, sich auf eine geeignete Benchmark beziehen (bei einem globalen Aktienfonds beispielsweise die Outperformance des MSCI World net return) und es sollte eine „High-Watermark“ existierten, das heißt, dass performanceabhängige Gebühren nur in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn der Fondspreis einen neuen Höchststand erreicht hat und dadurch frühere Verluste ausgeglichen wurden. (lesen Sie hier mehr über unsere Einschätzung zu Performance Fees)

Seit Juli dieses Jahren wurden, zumindest für in Deutschland domizilierte Fonds, einige Aspekte der Ausgestaltung von Peformance Fees wie beispielsweise das Heranziehen einer geeigneten Benchmark oder eine „High-Watermark-Light“ über 5 Jahre hinweg, von der BaFin gesetzlich festgelegt.  (weitere Angaben zu den neuen Regelungen finden Sie hier

Transaktionskosten und -steuern

Diese werden in der Regel für Retail-Fonds nicht ausgewiesen, jedoch kann die Umschlagshäufigkeit des Portfolios, die im Jahresbericht eines Fonds aufgeführt ist, eine Indikation geben: Je öfter ein Fonds sein Portfolio umschichtet, desto höher fallen diese in der Regel auch aus. Zu den Transaktionskosten gehören beispielsweise  Brokergebühren oder Bid-offer-Spreads.

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wurde von der EU-Kommission für Deutschland und neun weitere EU-Länder bereits beschlossen, auch wenn es derzeit so aussieht, als ob der ursprünglich geplante Termin Anfang 2014 nicht zu halten sein wird. Die Einführung einer solchen Zwangsabgabe hat für Anleger zur Folge, dass der Handel mit Anleihen und Aktien mit 0,1% der Transaktionssumme belegt wird, für Derivate-Trades kommen 0,01% zum Tragen. Die Finanztransaktionssteuer trifft den Fondsanleger doppelt: Sowohl auf Depotebene (wenn er eine Wertpapierorder aufgibt) als auch auf Fondsebene, wenn der Fonds selbst Wertpapiertransaktionen tätigt. Fonds mit einer aktiven Strategie und damit einhergehend hohem Portfolioumschlag werden durch diese Steuer gegenüber „buy-and-hold“-Portfolios, wie beispielsweise Indexfonds deutlich benachteiligt.

Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge

Dieser Punkt betrifft im Regelfall eher private als institutionelle Anleger. Es handelt sich um einmalig anfallende Gebühren bei Investitionsbeginn und Ende, die meist dem Fondsvertrieb zugutekommen. Hier sind bei Aktienfonds schnell Gebühren von 4-5% der Investitionssumme fällig, vor allem im stationären Vertrieb über den Bankberater oder Finanzvermittler. Der Kauf eines Fonds mit Ausgabeaufschlag lohnt sich daher nur, wenn dieser auch eine gewisse Zeit im Portfolio verbleibt, anderenfalls ist ein ausgabeaufschlagfreier Fonds, ein sogenannter „Typ 0-Fonds“ vorteilhafter. Die Crux: Typ 0-Fonds haben im Gegenzug oft höhere Verwaltungskosten. Ausgabeaufschläge sind meistens verhandelbar, vor allem bei Direktbanken wird oft ein reduzierter bzw. gar kein Ausgabeaufschlag berechnet.

Bestandsprovisionen oder Retrozessionen

Es ist gängige Praxis, dass die Fondsgesellschaften einen Teil der Verwaltungsvergütungen ihrer Fonds an den Vertrieb zurückerstatten. Anleger bekommen davon oft gar nichts mit. Zwar wurden gesetzliche Regelungen eingeführt, dass Vertriebspartner bzw. Banken die Bestandprovisionen für Anleger auf Anfrage offenlegen müssen, doch kommen diese ihrer Pflicht in der Praxis oftmals nicht nach. In einigen EU-Ländern wie Z.B. Großbritannien, wurde die Zahlung von Bestandsprovisionen bereits verboten und auch hierzulande wurde darüber schon diskutiert.

Depotgebühren und Gebühren für Wertpapiertransaktionen auf Anlegerebene

Diese Kosten fallen nicht nur auf Fondsebene an, sondern auch direkt beim Anleger, z.B. als Depot- oder Brokergebühren beim Kauf und Verkauf von Fondsanteilen. Auch diese Gebühren sollten im Auge behalten werden. Existieren Mindestgebühren für Wertpapierorders, lohnt sich das Nachrechnen, ob sehr kleine Ordergrößen überhaupt Sinn machen.

Fazit: TER und Ongoing Charges greifen zu kurz

Wie hier gezeigt wurde, sind die Gesamtkosten einer Fondsanlage trotz der existierenden Kennzahlen wie TER oder Ongoing Charges alles andere als transparent und leicht nachvollziehbar. Dennoch lohnt sich ein Vergleich, vor allem auch um „Kostenfallen“ in Form sehr teurer Fonds für Anleger zu entlarven. Verkaufsprospekte und KIIDs, die meistens auf den Websites der Fondsgesellschaften veröffentlicht werden, enthalten hilfreiche Informationen zum Gebührenvergleich. Auch bei den Morningstar Analystenratings sind Fondsgebühren integraler Bestandteil des Ratingprozesses und haben somit maßgeblichen Einfluss auf das qualitative Rating eines Fonds.

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Über den Autor

Barbara Claus

Barbara Claus  war von 2012 bis 2019 Fondsanalystin bei Morningstar.