DNB gewinnt „Active Share“-Klage, doch ein schaler Geschmack bleibt

Vor gut zwei Jahren ging eine aufgeregte Diskussion um verkappte Indexfonds durch das europäische Anlegerland. Ein Auslöser war die Klage von norwegischen Verbraucherschützern gegen den Asset Manager der Bank DNB. Was als Sturm anfing, endete am Freitag als laues Lüftchen. Die Klage wurde abgewiesen.

Ali Masarwah 16.01.2018
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DNB Asset Management, eine Tochter der größten Bank Norwegens, hat Kunden nicht zu hohe Gebühren für Fonds aufgedrückt. Das hat das Bezirksgericht Oslo am vergangenen Freitag festgestellt und damit die Sammelklage, welche die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet für 180.000 Anleger angestrengt hatte, abgewiesen. Gemäß Urteil haben die Kunden der Bank für aktives Management bezahlt und - obwohl die Wahrscheinlichkeit gering gewesen sei – auch eine Chance auf eine Überrendite gegenüber vergleichbaren Indexfonds gehabt.

Betrachtet man die tatsächlichen historischen Renditen der drei Fonds, um die es ging, DNB Norge, DNB Norge (I) und DNB Avanse (I), kann man dieser Einschätzung nach Meinung meines Kollegen in Oslo, Thomas Furuseth, nur zustimmen. „Die Fonds hatte lange Perioden mit schwacher Wertentwicklung hinter sich, wobei der Zeitraum von 2005 bis 2010 gute Ergebnisse gebracht hatte, bevor dann 2011 bis 2017 – mit Ausnahme von 2016 - schwächere Ergebnisse anstanden“, so mein Morningstar-Kollege in Oslo. 

Der Fall hatte damit begonnen, dass die norwegische Finanzaufsichtsbehörde die Bank im Jahr 2015 wegen eines vermeintlich zu niedrigen Active Shares, eine Kennzahl, welche den Grad der Aktivität eines Fonds misst, und eines zu niedrigen Tracking Errors abmahnte. Aufgrund der geringen Abweichung vom Index war die Wahrscheinlichkeit einer Outperformance nach Ansicht der norwegischen Aufsicht zu gering.

Als Reaktion senkte DNB Asset Management die laufenden Kosten von 1,8 auf 1,4 Prozent und erhöhte den Active Share. Der Fall brachte dennoch die staatliche Verbraucherschutzbehörde auf den Plan, welche die Rückzahlung von Gebühren forderte. (Es ging um einen Streitwert von rund 700 Millionen Norwegischen Kronen, gut 70 Millionen Euro bzw. 85 Millionen Franken.) 

Hinsichtlich der Frage nach den Mindestanforderungen an ein aktives Management entschied das Gericht am Freitag weiter, dass dies eine Angelegenheit der Regulierungsbehörde sei, welche eventuelle Mindestanforderungen an die Aktivität von Fonds festlegen solle. Die eher zögerliche Haltung der Aufsichtsbehörden in Europa zeigt, dass sich vieler Regulierer mit dieser Frage schwertun. Zumal Tracking Error und Active Share zwar viel sagen, aber eben keine Antwort auf die Frage liefern, ab welchem Grad an Aktivität eines Fonds eine Outperformance möglich ist. In den vergangenen Jahren wurde viel zugespitzt, aber die Kennzahl Active Share gibt als Kronzeuge nun einmal nicht genug her.

Was bleibt? Inzwischen ist die europaweite Diskussion um das notwendige Mindestmaß an aktivem Management abgeebbt, wobei man vermuten kann, dass sich die Frage bei vielen Medien auf Wiedervorlage befindet und jederzeit wieder aus dem Hut gezaubert werden könnte. Vermutlich wirkt die Diskussion auch insofern nach, als passive Fonds nach wie vor sehr dynamisch wachsen – auf Kosten der aktiven Manager, die nach wie vor einen schweren Stand in der öffentlichen Diskussion haben. 

Und die DNB? Obwohl die erste Runde vor dem Gericht in Oslo an die Bank ging, hat sie nach Meinung meines Kollegen Thomas in Norwegen, an Standing unter Anlegern verloren. "Es ist bestimmt nicht lustig, den Anwälten von 180.000 Kunden im Gerichtssaal gegenüber zu stehen", so Thomas. ZUmal die nachfolgenden Medienberichte nicht als positiver PR-Beitrag in der DNB-Marketingabteilung verbucht worden sein dürfte. Übrigens hat der Verbraucherrat nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. „Das letzte Wort ist vielleicht noch nicht gesprochen worden“, meint mein Kollege in Oslo. 

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Über den Autor

Ali Masarwah

Ali Masarwah  Ali Masarwah war von 2011 bis Frühjahr 2021 als Chefredakteur für die deutschsprachigen Anleger Websites von Morningstar verantwortlich