3. Was Ausgabe- und Rücknahmepreis bedeuten

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Einmal am Tag berechnet die Depotbank den Wert eines Fondsanteils (bei einigen wenigen Fonds geschieht dies nur einmal in der Woche).

Dafür ermittelt die Depotbank die aktuellen Kurse für alle im Fonds enthaltenen Wertpapiere, addiert diese, fügt die Höhe der Barreserve hinzu und zieht aufgelaufene Kosten im Fonds ab. Das ergibt den Nettoinventarwert, der manchmal auch als NAV (net asset value) bezeichnet wird.

Diesen Nettoinventarwert dividiert die Depotbank dann durch die Zahl der ausgegebenen Fondsanteile. In den meisten Fällen steht damit bereits der Rücknahmepreis des Fonds fest. Sollte die Fondsgesellschaft ihren Kunden a

llerdings Rücknahmegebühren in Rechnung stellen, so müssen diese erst noch vom NAV abgezogen werden, damit sich der Rücknahmepreis ergibt.

Um den Ausgabepreis zu ermitteln, erhöht die Depotbank den Nettoinventarwert um den Ausgabeaufschlag. Ein Beispiel: Nettoinventarwert und Rücknahmepreis sind 100 Euro, der Ausgabeaufschlag beträgt 5,0 Prozent. Daraus ergibt sich ein Ausgabepreis von 105 Euro.

So weit die Regelung in Deutschland. Ein wenig kompliziert wird es durch die ausländischen Fondsanbieter. Viele von ihnen praktizieren in ihrem Heimatmarkt eine andere Berechnungsmethode der einmaligen Gebühr beim Kauf.

Das Pendant zum Ausgabeaufschlag in Großbritannien und den USA heißt initial charge oder front end load und wird nicht auf den netto angelegten Betrag berechnet, sondern von der Bruttosumme, also einschließlich der Kaufgebühr. Dadurch entspricht eine initial charge britischer oder amerikanischer Art von 5,0 Prozent einem Ausgabeaufschlag deutscher Art von 5,26 Prozent.

Ein Beispiel: Sie wollen 1.000 Euro investieren. Fonds A weist einen Ausgabeaufschlag von 5,0 Prozent aus, Fonds B eine initial charge von 5,0 Prozent. Bei Fonds A beträgt die Kaufgebühr insgesamt 47,62 Euro, bei Fonds B insgesamt 50 Euro.

Die 5,0 Prozent können also je nach Berechnungsmethode unterschiedlich hohe Kosten bedeuten. Deshalb ist es sinnvoll, bei ausländischen Anbietern jeweils vor dem Kauf nachzufragen, wie deren Ausgabeaufschlag berechnet wird. Manche ausländische Fondsgesellschaften gehen korrekt vor und rechnen den Prozentsatz ihrer initial charge in den deutschen Ausgabeaufschlag um, andere weisen dagegen die initial charge in unveränderter Höhe als Ausgabeaufschlag aus, was zu einem optisch zu niedrigen Wert führt.

Auch wenn der Anleger die Berechnungsart des Ausgabeaufschlages geklärt hat, weiß er in fast allen Fällen beim Kauf nicht, zu welchem Preis er den Fonds erwirbt. Die Depotbank sammelt zunächst die Kauf- und Verkaufaufträge für den Tag und führt dann erst die Berechnung von Nettoinventarwert, Rücknahme- und Ausgabepreis durch. Das ist für den Anleger allerdings kein Nachteil. Der Nettoinventarwert und damit auch der Ausgabepreis bildet sich nicht durch die Höhe von Angebot und Nachfrage (wie ein Aktienkurs zum Beispiel), sondern allein auf Grundlage der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte und deren aktuelle Bewertung.

Anders als Aktiengesellschaften können Depotbanken jederzeit beliebig viele Anteile ausgeben oder zurücknehmen und somit die Zahl der umlaufenden Anteile frei variieren.

Es gibt nur eine Ausnahme dabei: Sollte ein großer Teil der Fondsbesitzer am selben Tag Anteile zurückgeben wollen und sollte der Fondsmanager nicht so viele Aktien auf einen Schlag verkaufen können, dann ist in vielen Fondsprospekten vorgesehen, dass die Rücknahme der Anteile vorübergehend ausgesetzt werden kann. Das ist jedoch bisher in der Praxis nur sehr selten vorgekommen. Fast immer klappen die Käufe und Verkäufe reibungslos.

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Morningstar Europe Editor  .