Die Unruhen im Kapitol der Vereinigten Staaten vom 6. Januar und die Reaktionen der Social Media Plattformen dürften nach unserer Einschätzung nur geringfügige Folgen für die Geschäftstätigkeit von Social-Media-Unternehmen wie Twitter, Facebook, Snap, Pinterest und Alphabet haben. Wir gehen nicht davon aus, dass die Löschung bzw. Suspendierung der persönlichen Accounts von Präsident Trump oder die aggressivere Moderation von Inhalten, die sich auf Trump beziehen, unmittelbar zu rechtlichen und politischen Schritten gegen die Unternehmen führen.
Genauer gesagt stehen nach unserer Meinung keine bedeutsamen Änderungen des so genannten „Section 230“ Abschnitts des Communications Deceny Act (1996) an. Darin ist festgeschrieben, dass „interaktive Computer Dienstleister“ (so die damalige Terminologie) nicht für Inhalte Dritter haftbar gemacht werden können. Die kostenfreie Darstellung von Content gilt als Motor des Geschäftsmodels der Plattformen, da dieser ein attraktives Werbeumfeld schafft, was klassischen Medien wie Zeitungen oder TV in der vergangenen Dekade schwer zu schaffen gemacht hat.