UBS: Finma verzichtet auf wettbewerbsrechtliche Auflagen

Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht zwar Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung der UBS in Folge der CS-Übernahme. Doch die Finma hat das Sagen und verzichtet auf wettbewerbsrechtliche Auflagen.

awp 19.06.2024
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UBSDie UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb "in keinem Marktsegment" beseitigt.

Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt, teilte die Finma am Mittwoch mit. Das Kontrollverfahren sei damit "ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen" abgeschlossen worden.

Die Finma hatte die Notübernahme der CS durch die UBS nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023 bewilligt. Diese Massnahme sei im Interesse des Gläubigerschutzes erfolgt, betont sie. Dies sei damals notwendig gewesen, damit vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösserer Schaden habe abgewendet werden können.

"Enger Kontakt" zu Weko


Mit der normalerweise für die kartellrechtliche Beurteilung zuständigen Wettbewerbskommission (Weko) sei die Finma "in engem Kontakt" gestanden, heisst es in der Mitteilung: "Gemeinsam wurden umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet." Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der Weko hätten der Finma eine "hinreichende Grundlage verschafft, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen".

Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der Finma gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. Die Finma werde die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive aber "weiterhin eng begleiten".

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