Performancegebühren im Kommen

Wie legitim sind variable Vergütungsstrukturen?

Werner Hedrich 31.08.2009
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Seit einigen Wochen finden Anleger fast täglich Pflichtmitteilungen in Handelsblatt, Börsenzeitung oder FAZ über Änderungen der Performance-Fee-Berechnung. Das verwundert nicht, weil Fondsgesellschaften und Anlageberater von Fonds unter dem zusammengeschrumpften Vermögen vor allem auf der Aktienseite leiden. Die Reaktion der Fondshäuser ist: Kosten runter und Einnahmen rauf. Asset Management ist ein zyklisches Geschäft und die Einschnitte kommen in der Krise meist später als bei den Banken. Die Personalausstattung und die Kosten für das Fondsmanagement stehen meist noch beim DAX Stand 8000 Punkte. Die Erträge der Fondsindustrie sind Verwaltungsvergütungen und performanceabhängige Gebühren. So haben Allianz Global Investors (AGI) und die Deka jüngst für so manchen Fonds performanceabhängige

Gebühren eingeführt. Der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass AGI bei einigen Fonds die performanceabhängigen Gebühren anpasst oder auch die fixe Verwaltungsvergütung senkt. Auch wurden die Änderungen der Gebührenstrukturen ausführlich kommuniziert .
Wenn aber performanceabhängige Gebühren für langjährige notorische Underperformer wie den AriDeka neu zum Tragen kommen, dann reiben wir uns verwundert die Augen. Nicht, dass wir unter dem neuen Management die Wende zum Besseren ausschließen wollen. In der Tat wäre diese Verbesserung für langfristige Fondssparer in einem der bekanntesten Fonds der Deka mehr als wünschenswert. Aber sollte der Fonds eines Tages einen Mehrertrag generieren, müssen die über Jahre leidgeprüften Investoren gleich einen Teil dieser Outperformance wieder an die Deka abgeben.

Die einem Fonds belasteten Gebühren sind ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Beurteilung von Investmentfonds. Dementsprechend nimmt die Analyse der Gebühren einen festen Platz in unserem Qualitativen Rating ein. Wir werden in Kürze Up-dates der Fondsreports der von uns schon analysierten Fonds publizieren. Der Vollständigkeit halber sei hier auch ein Fondsberater genannt, der jüngst die variable Vergütung geändert hat. So bei den von Hendrik Leber beratenen Fonds Acatis Aktien Deutschland ELM und Acatis ELM Konzept. Hier wurde die Hurdle Rate kurzerhand von 7 auf 6% herabgesetzt und die High Watermark gestrichen. Es lassen sich zahlreiche solche Beispiele für eine Schlechterstellung der Anleger finden; ein Blick in die Zeitung genügt.

Gedanken zur Legitimation performanceabhängiger Gebühren

Grundsätzlich haben wir nichts gegen performanceabhängige Gebühren, wenn im Gegenzug die fixe Verwaltungsvergütung niedrig ausfällt und die Konstruktion der variablen Vergütung fair ist. Bei der Diskussion über das Für und Wider performanceabhängiger Gebühren kommt häufig eine Art Meta-Rechtfertigung. Gerne wird argumentiert, dass performanceabhängige Gebühren – ähnlich wie Boni in Banken – an die Leistung des Fondsmanagements gebunden sind und nicht willkürlich vergeben werden. Damit bringe man zudem die Interessen des Fondsmanagements mit denen der Fondssparer in Einklang, so die Fondsindustrie. Zudem solle dem Fondsmanagement ein Leistungsanreiz gegeben werden und stimme die Performance, dann wäre eine zusätzliche Honorierung in Form dieser variablen Vergütung gerechtfertigt . Das hört sich erst einmal gut an, hält aber einer Prüfung nicht stand. Performancegebühren werden meist zusätzlich zu einer durchschnittlich hohen Verwaltungsvergütung erhoben. Bedeutet dies, dass das Fondsmanagement sich erst mit Perspektive auf eine variable Vergütung richtig anstrengt? Sind Investoren, die nur eine fixe Gebühr entrichten, etwa Anleger zweiter Wahl? Bei genauer Betrachtung sind viele Performancegebühren nicht fair gestaltet. Sie verfehlen damit ihren suggerierten Zweck.

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Werner Hedrich